Neue Hunde, die bei uns mitmachen möchten, müssen natürlich erst einmal genau beobachtet werden. dazu treffen wir uns zu einer unverbindlichen Gassirunde in einer kleinen Gruppe von Hunden,
die schon Einrichtungen besuchen. bei dem freien Umgang miteinander kann man die Hunde beobachten und einschätzen. Wenn es keine Auffälligkeiten gab, legt das Mensch-Hundeteam einen Wesenstest in
einer Einrichtung ab.
Ein Besuchshund muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt in die diversen Einrichtungen mitgenommen werden zu dürfen. Er muss gut sozialisiert sein und eine gewisse
Grundausbildung haben. Besuchshunde sollten zudem eine enge Bindung an ihren Besitzer haben, menschenfreundlich und geduldig sein. Das Tier sollte frei von Aggressionen sein und eine hohe
Reizschwelle haben. Unbeholfene Bewegungen und lautes Geschrei dürfen den Hund nicht beunruhigen.
Er sollte unaufdringlich und vorsichtig Leckerlies entgegen nehmen und sich auch mal von fremden Personnen ggf. an der Leine führen lassen
Grundsätzlich gibt es keine speziellen Besuchshunderassen. Jeder Hund, ob Mischling oder Rassehund eignet sich als Besuchshund, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Ein
Besuchshund sollte weder zu temperamentvoll, noch zu ängstlich sein. Sehr schüchterne, ängstliche Hunde sowie eher aggressive, stürmische Hunde eignen sich eher nicht für diese Arbeit.
Die Hunde sollten mindestens 18 Monate alt sein
Grundimmunisierung
gesund und hygienisch gepflegt
Hunde müssen absolut frei von möglicherweise ansteckenden Erkrankungen sein! Insbesondere dürfen Tiere, die an Magen- und Darminfekten, eitrigen Bindehautentzündungen oder
Parasiten leider, bis zur Genesung nicht an Besuchen teilnehmen.
Die Hunde sollten keine Schmerzen haben. Dieses gilt besonders für chronisch kranke oder alte Tiere. Sie können selbstverständlich gerne an Besuchen teilnehmen, solange sie schmerzfrei sind
und Spaß an der Arbeit haben. Hunde mit sichtbaren Verletzungen sollten ebenfalls lieber Zuhause bleiben.
Eine bestehende Hunde Haftpflicht ist Pflicht! Ehrenamtliche Besuchshundedienste sind bei jeder Versicherung mitversichert. Wir empfehlen trotzdem sich eine schriftliche
Bestätigung geben zu lassen.